Urheberrecht

Ihre Rechte

Literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke wie Gedichte, Artikel, Filme, Musiktitel oder Skulpturen sind durch das Urheberrecht geschützt. Niemand außer dem Urheber darf das Werk veröffentlichen oder reproduzieren.

In den EU-Ländern ist geistiges Eigentum durch das Urheberrecht bis zu 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers oder – bei Werken mit mehreren Urhebern – 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers geschützt.In diesem Fall die 28 EU-Mitgliedstaaten

In den Unterzeichnerstaaten der Berner Konvention en fr außerhalb der EU erstreckt sich der Schutz des Urheberrechts über mindestens 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Der Urheberrechtsschutz verleiht Ihnen die folgenden ausschließlichen Rechte:

  • wirtschaftliche Rechte – Gewährleistung der Kontrolle über Ihr Werk und Vergütung für dessen Nutzung durch Verkauf oder Lizenzierung
  • Persönlichkeitsrechte – in der Regel Ihr Recht auf Zuerkennung der Urheberschaft und Ablehnung etwaiger Änderungen an Ihrem Werk (Integritätsrecht).

So erhalten Sie Urheberrechtsschutz

Mit dem Erscheinen Ihrer literarischen, wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit genießen Sie automatisch Urheberrechtsschutz. Er greift ab dem Zeitpunkt der Schöpfung Ihres Werks – Sie brauchen also kein förmliches Anmeldungsverfahren zu durchlaufen.

Sie sollten jedoch öffentlich darauf hinweisen, dass Sie der Urheber des Werks sind. Sie können Ihrem Werk einen Urhebervermerk hinzufügen, beispielsweise einen Hinweis „alle Rechte vorbehalten" oder das ©-Symbol sowie das Erscheinungsjahr.

Sie können Ihr Urheberrecht auch über einen speziellen Dienstleister registrieren lassen. Es kann durchaus nützlich sein, die Urheberschaft belegen zu können.

Fallbeispiel

Tiago ist Eigentümer einer Bäckerei in Portugal und möchte in einer Lokalzeitschrift für sein Geschäft werben. Er findet eine passende Abbildung eines traditionellen portugiesischen Brots auf einer Website und möchte das Foto in seiner Werbeannonce verwenden. Bevor Tiago das Bild an die Zeitschrift schickt, merkt er jedoch, dass das Foto urheberrechtlich geschützt ist und vom Eigentümer nicht frei zur Verfügung gestellt wird. Daher hat Tiago nicht das Recht, mit dem Foto Werbung zu machen. Kostenlos kann er nur Fotos verwenden, die frei von Urheberrechten und für die kommerzielle Nutzung verfügbar sind, etwa in einer Online-Datenbank. Für die Verwendung dieses Materials in seiner Werbeannonce braucht er nicht die Zustimmung des Rechteinhabers einzuholen.

Länderspezifische Informationen:

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    Helpdesk für Fragen geistigen Eigentums

    Der europäische Helpdesk für geistiges Eigentum unterstützt grenzüberschreitende KMU und Forschungstätigkeiten bei der Verwaltung, Verbreitung und Valorisierung von Technologien und anderen Rechten des geistigen Eigentums sowie von Aktiva des geistigen Eigentums auf EU-Ebene.

    Benötigen Sie eine Auskunft zur grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit (Ausfuhr, Expansion in einem anderen EU-Land)? Das Enterprise Europe Network beantwortet Ihre Fragen kostenlos.

    Sie können auch die Suchfunktion für Hilfsdienste in Anspruch te nehmen.

    Zuletzt überprüft: 08/11/2023
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