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Die Pharmakopöe besteht in der Schweiz aus der Europäischen (Pharmacopoea Europaea, Ph.Eur.) und der Schweizerischen Pharmakopöe (Pharmacopoea Helvetica, Ph.Helv.). Sie enthält Qualitätsvorschriften für gebräuchliche und bekannte Arzneimittel und pharmazeutische Hilfsstoffe sowie für einzelne Medizinprodukte. Die enthaltenen Vorschriften sind verbindlich und haben Gesetzescharakter.
Gibt Auskunft über Vorkommen, Herkunft, Inhaltsstoffe und chemische Zusammensetzung, therapeutische Nutzung, homöopatische Verwendung, historische und kulturelle Aspekte. Deutsche Bezeichnungen wie lateinische Synonyme recherchierbar.